Mietbedingungen für die Vermietung von Ferienhäusern
Stand: 01.01.2021Vorbemerkungen:
Bei der Buchung eines Zimmers handelt es sich um einen Mietvertrag im Sinne der §§ 535 BGB. Sämtliche reisevertraglichen Bestimmungen kommen daher nicht zur Anwendung, da keine Gesamtheit von Reiseleistungen angeboten wird. Wir sind ausschließlich als Vermieter tätig.
1. Mietvertrag
Der Abschluss des Mietvertrages erfolgt durch die Reservierung des Gastes (schriftlich, mündlich (bzw. fernmündlich) oder durch E-Mail und deren Annahme durch uns. Nach der Annahme - die nur schriftlich per Post oder durch E-Mail erfolgen kann - versenden wir an den Gast eine Reservierungsbestätigung, aus der sich die wesentlichen Daten des geschlossenen Vertrages ergeben. Die Versendung der Reservierungsbestätigung gilt als Annahmeerklärung.
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung in Nebenpunkten vom Inhalt des geschlossenen Vertrages ab, ist die Buchungsbestätigung maßgeblich, es sei denn der Gast widerspricht dieser binnen einer Woche nach deren Erhalt. Der Widerspruch hat jedoch keinen Einfluss auf den Vertragsschluss als solchen.
2. Endreinigung
Wir weisen darauf hin, dass der Gast 70 € für die Endreinigung des Objektes zu tragen hat. Die Abnahme erfolgt durch den Eigentümer oder den Vermittler der Mietsache bei Abreise. Um eine besenreine Übergabe wird gebeten.
3. Kaution
Die Kaution von 100 € ist bei Ankunft in bar zu hinterlegen.
4. Preise
Ausstattungs- und Preisänderungen im Vergleich zu unserem Prospekt, diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unserem Internetauftritt sind ausdrücklich vorbehalten.
5. Vertragspartner
Der Vertrag kommt mit dem Landgasthof Zur Wildbahn zustande, dessen Inhaber die Eigentümer sind. Wir handeln dabei im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
6. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt bei Anreise in bar.
Ein Anspruch auf anderweitige Vermietung durch den Gast besteht nicht.
7. Stornierung
Nach dem Vertragsschluss ist der Vertrag für beide Parteien bindend. Eine Stornierung, die grundsätzlich schriftlich zu erfolgen hat, kann nur bis zu 2 Wochen vor Anreise kostenlos erfolgen. Dies gilt für beide Vertragsparteien. Danach kann nur gegen Zahlung von 90 % des vertraglich vereinbarten Entgelts storniert werden. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren, uns der Nachweis eines höheren.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung.
8. Schäden an der Mietsache
Während der Mietzeit entstandene Schäden an den Gebäuden, Fahrzeugen, am Inventar oder Aussenanlagen sind vom Gast zu ersetzen.
9. Belegung
Eine Überbelegung der Ferienhäuser über die in der Buchungsbestätigung aufgeführten, im Prospekt und unseren sonstigen Angaben vorgesehene Personenzahl hinaus, ist nicht gestattet. Wir behalten uns ausdrücklich eine Nachberechnung für die Anzahl der Personen, die über die vorgesehene hinausgeht, vor. Kinder gelten als Personen im Sinne der für das Objekt angegebenen Personenzahl. Haustiere sind nicht erlaubt.
10. Gewährleistung
Sämtliche Gewährleistungsansprüche richten sich direkt gegen den Eigentümer der jeweiligen Objekte. Auch hierbei handeln wir im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Wir sind somit zur Entgegennahme und zur Abgabe sämtlicher erforderlicher Erklärungen berechtigt. Der Gewährleistungsanspruch des Gastes richtet sich zunächst auf die Abhilfe hinsichtlich des festgestellten Mangels. Erst wenn die Abhilfe nicht binnen angemessener Frist erfolgt oder unmöglich bzw. unverhältnismäßig ist, kann eine Minderung des Mietpreises verlangt werden.
Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht. Da es sich allein um einen Mietvertrag handelt, wird wiederholt darauf hingewiesen, dass reisevertragliche Ansprüche nicht bestehen.
11. Gerichtsstand
Für unsere Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Gästen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle sich aus den Vertragsverhältnissen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Vermieters.
12. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere vertragliche Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGBs zur Folge. Für diesen Fall muss eine unwirksame Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende Bestimmung- oder Ergänzung ergänzt werden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.